Bauantrag vorbereiten – Flurstücksdaten, Unterlagen & Ablauf
Wer in Deutschland ein Gebäude errichten, umbauen oder wesentlich ändern möchte, braucht in der Regel eine Baugenehmigung. Voraussetzung dafür ist ein vollständiger Bauantrag – und der beginnt immer mit den genauen Daten des betreffenden Grundstücks. Diese Seite erklärt, welche Flurstücksdaten du brauchst, wo du sie findest und wie der Antragsprozess abläuft.
Gemarkung, Flurstücksnummer, Flur – sofort per Kartenklick, ohne Anmeldung
Schritt 1: Grundstücksdaten ermitteln
Jeder Bauantrag muss das betroffene Grundstück eindeutig identifizieren. Dafür werden folgende Katasterdaten benötigt:
| Angabe | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Gemarkung | Historische Flureinteilung, entspricht oft einem Ort oder Ortsteil | Musterstadt |
| Flur | Untergliederung der Gemarkung (Flurnummer) | 3 |
| Flurstücksnummer | Eindeutige Nummer des Flurstücks (Zähler/Nenner) | 42/5 |
| Flurstücksgröße (m²) | Amtliche Fläche laut Kataster | 623 m² |
| Gemarkungsnummer | Numerischer Schlüssel der Gemarkung (für Behörden) | 4711 |
All diese Daten kannst du kostenlos und ohne Anmeldung auf flurcheck.de abrufen: einfach auf die Karte klicken und die Flurstücksdaten werden sofort angezeigt.
Schritt 2: Lageplan beschaffen
Ein amtlicher Lageplan (auch: Liegenschaftskarte, Katasterauszug) ist Pflichtbestandteil jedes Bauantrags. Er zeigt die genaue Lage des Grundstücks, seine Grenzen, Nachbargrundstücke, Straßen und Bebauung im Umfeld.
Der Lageplan muss in den meisten Bundesländern von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Vermessungsamt erstellt oder beglaubigt werden. Die Kosten liegen je nach Bundesland und Grundstücksgröße zwischen 200 und 800 €.
Tipp: Für die erste Orientierung und die Grundstücksdaten reicht flurcheck.de völlig aus. Für den offiziellen Lageplan wende dich ans zuständige Vermessungsamt oder einen freiberuflichen Vermessungsingenieur.
Schritt 3: Vollständige Unterlagen zusammenstellen
Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Vorhaben. Typischerweise umfasst ein Bauantrag folgende Unterlagen:
- Ausgefüllte Antragsformulare – je nach Bundesland unterschiedlich, meist beim Bauamt erhältlich
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung mit Angaben zu Nutzung, Konstruktion und Materialien
- Berechnung der Grundfläche (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Erschließung (Wasser, Abwasser, Zufahrt)
- Statik / Standsicherheitsnachweis (bei größeren Vorhaben)
- Energieausweis / Wärmeschutznachweis (nach GEG)
- Zustimmungserklärung der Nachbarn (bei Grenzbebauung, in manchen Ländern)
Schritt 4: Antrag einreichen
Der Bauantrag wird bei der zuständigen unteren Baubehörde (Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt) eingereicht – in der Regel beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Immer mehr Bundesländer ermöglichen die digitale Einreichung über Online-Portale.
In den meisten Ländern muss der Antrag von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur mit Kammermitgliedschaft) unterschrieben sein.
Schritt 5: Bearbeitungszeit und Baugenehmigung
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt je nach Bundesland 2 bis 3 Monate. In der Praxis sind 3 bis 6 Monate realistisch – bei unvollständigen Unterlagen oder komplexen Vorhaben auch länger. Nachfragen nach 4–6 Wochen ist sinnvoll.
Nach Erteilung der Baugenehmigung gilt meist eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren – innerhalb dieser Zeit muss der Bau begonnen werden.
Vereinfachte Verfahren
Für viele kleinere Vorhaben (Garagen, Carports, kleinere Anbauten, Nebengebäude) gibt es je nach Bundesland vereinfachte Genehmigungsverfahren oder sogar vollständige Genehmigungsfreiheit:
- Genehmigungsfreie Vorhaben: Keine Antragsstellung nötig, aber Übereinstimmung mit Baurecht muss trotzdem gewährleistet sein.
- Kenntnisgabeverfahren / Bauanzeige: Unterlagen werden eingereicht, mit dem Bau darf begonnen werden, wenn keine Untersagung innerhalb der Frist erfolgt.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Reduzierte Prüftiefe, kürzere Fristen – z. B. für Wohngebäude im Innenbereich.
Die Regelungen sind länderspezifisch. Zuständig ist immer die untere Baubehörde deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt.
Häufige Fragen zum Bauantrag
- Welche Flurstücksdaten brauche ich für einen Bauantrag?
- Zwingend benötigt werden Gemarkung, Flurnummer und Flurstücksnummer (Zähler/Nenner). Diese Daten findest du kostenlos auf flurcheck.de – einfach auf die Karte klicken. Für den amtlichen Lageplan benötigst du zusätzlich einen Katasterauszug vom Vermessungsamt.
- Was ist ein Lageplan und wer erstellt ihn?
- Der amtliche Lageplan zeigt die genaue Lage, Grenzen und Nachbarschaft des Grundstücks im Maßstab 1:500. Er wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Vermessungsamt erstellt und ist Pflichtbestandteil jedes Bauantrags.
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bauantrags?
- Gesetzlich sind 2–3 Monate vorgesehen. Praktisch dauert es oft 3–6 Monate, in Ballungsräumen mit überlasteten Baubehörden auch länger. Vollständige Unterlagen beim ersten Einreichen verkürzen die Wartezeit erheblich.
- Wer darf einen Bauantrag einreichen?
- In den meisten Bundesländern muss der Bauantrag von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) unterzeichnet werden. Als Bauherr allein genügt das in der Regel nicht – außer bei verfahrensfreien oder vereinfachten Vorhaben.
- Was kostet ein Bauantrag?
- Die Genehmigungsgebühr liegt typischerweise bei 0,5–1 % der Bausumme, mindestens jedoch 100–200 €. Hinzu kommen Kosten für Architekt (5–15 % der Bausumme nach HOAI), amtlichen Lageplan (200–800 €) und ggf. Gutachten.
- Was ist der Unterschied zwischen Bauantrag und Bauanzeige?
- Beim Bauantrag wartest du auf eine aktive Genehmigung. Bei der Bauanzeige (Kenntnisgabeverfahren) kannst du mit dem Bau beginnen, sobald eine bestimmte Frist ohne Widerspruch der Behörde verstrichen ist. Welches Verfahren zulässig ist, hängt vom Vorhaben und dem jeweiligen Landesbaurecht ab.
- Brauche ich für jeden Umbau einen Bauantrag?
- Nein. Kleinere Umbauten im Inneren (z. B. nicht tragende Wände versetzen, Badsanierung) sind in der Regel genehmigungsfrei. Sobald tragende Teile, die Außenhülle, die Nutzung oder die Kubatur des Gebäudes verändert werden, ist meist eine Genehmigung erforderlich. Im Zweifel vorab beim Bauamt anfragen (Bauvoranfrage).