Lageplan beantragen – amtlicher Lageplan, Katasterauszug & Kosten
Der amtliche Lageplan ist eine Pflichtunterlage für jeden Bauantrag in Deutschland. Ohne ihn wird kein Baugesuch bearbeitet. Diese Seite erklärt, was ein Lageplan enthält, wer ihn ausstellt, was er kostet und wie du ihn beim Vermessungsamt beantragst – sowie welche Vorarbeiten du kostenlos über flurcheck.de erledigen kannst.
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Was ist ein Lageplan?
Ein Lageplan ist eine maßstäbliche Zeichnung, die ein Grundstück und seine unmittelbare Umgebung darstellt. Im Baurecht wird er als Nachweis verwendet, dass ein geplantes Bauvorhaben zur Lage und den Maßen des Grundstücks passt.
Je nach Verwendungszweck gibt es verschiedene Arten von Lageplänen:
- Einfacher Lageplan: Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterauszug). Zeigt Flurstücksgrenzen, Gebäude und Straßen ohne Bemaßung. Oft ausreichend für Bauvoranfragen und erste Planungsschritte.
- Amtlicher (bemaßter) Lageplan: Vom Vermessungsamt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstelltes, gesiegeltes Dokument. Pflichtunterlage für förmliche Bauanträge. Enthält Bemaßungen, Abstände, Erschließung und Nachbarbebauung.
- Topographischer Lageplan: Ergänzt den amtlichen Lageplan um Höheninformationen und Geländemodell – erforderlich bei Hanglage oder komplexen Geländeverhältnissen.
Inhalt eines amtlichen Lageplans
Ein amtlicher Lageplan für den Bauantrag muss in der Regel folgende Angaben enthalten:
| Inhalt | Details |
|---|---|
| Grundstücksbezeichnung | Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Grundstücksgröße |
| Maßstab und Nordpfeil | Meist 1:500 oder 1:1.000 |
| Grundstücksgrenzen | Mit Bemaßung aller Grenzabschnitte |
| Vorhandene Bebauung | Bestehende Gebäude auf dem Grundstück und der unmittelbaren Nachbarschaft |
| Erschließung | Straßen, Wege, Leitungen, Zufahrt |
| Geplantes Bauvorhaben | Lage des geplanten Gebäudes mit Abständen zu Grenzen und Nachbargebäuden |
| Siegel / Unterschrift | Bestätigung durch zugelassenen Vermessungsstelle |
Wer stellt den Lageplan aus?
In Deutschland darf ein amtlicher Lageplan für Bauanträge ausgestellt werden von:
- Kataster-/Vermessungsamt: Die zuständige Behörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Zuverlässig, aber oft mit längeren Wartezeiten.
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI): Freiberufliche Fachleute mit staatlicher Zulassung. Oft schneller und flexibler als das Amt, vergleichbare Kosten.
Die Kontaktdaten des zuständigen Vermessungsamts findest du auf der Website deines Landkreises oder deiner Stadt.
Wie beantrage ich einen Lageplan?
Der Antrag auf einen amtlichen Lageplan läuft in der Regel so ab:
- Grundstücksdaten ermitteln – Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (kostenlos über flurcheck.de)
- Zuständiges Vermessungsamt ermitteln – je nach Standort des Grundstücks
- Antrag stellen – telefonisch, per E-Mail oder online; mit Angabe von Flurstücksdaten und Verwendungszweck (Bauantrag)
- Bearbeitungszeit abwarten – in der Regel 2–6 Wochen beim Amt, beim ÖbVI oft schneller
- Lageplan abholen oder zusenden lassen – meist als beglaubigter Papierausdruck, zunehmend auch digital
Kosten eines Lageplans
Die Kosten richten sich nach der Grundstücksgröße, dem Bundesland und dem Aufwand. Als Orientierung:
| Art | Typische Kosten |
|---|---|
| Einfacher Katasterauszug | 10–30 € |
| Amtlicher Lageplan (Bauantrag) | 200–800 € |
| Topographischer Lageplan | 500–1.500 € |
| Aktualisierung eines bestehenden Lageplans | 100–300 € |
Tipp: Für die kostenlose Vorrecherche (Gemarkung, Flurstücksnummer, Grundstücksfläche, ungefähre Abmessungen) reicht flurcheck.de vollständig aus. Erst wenn der amtliche Lageplan für den Bauantrag benötigt wird, ist das Vermessungsamt zuständig.
Gültigkeitsdauer
Die meisten Baubehörden verlangen, dass der Lageplan nicht älter als drei Jahre ist. Bei zwischenzeitlichen Veränderungen auf dem Grundstück oder in der Nachbarschaft kann die Behörde einen aktuelleren Lageplan verlangen. Frag daher vor der Beauftragung kurz bei deiner Baubehörde nach, welche Anforderungen gelten.
Häufige Fragen zum Lageplan
- Was ist ein amtlicher Lageplan?
- Der amtliche Lageplan ist ein gesiegeltes Dokument eines zugelassenen Vermessers (Vermessungsamt oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur), das die genaue Lage, Grenzen und Bebauung deines Grundstücks zeigt. Er ist Pflichtbestandteil jedes Bauantrags.
- Was kostet ein Lageplan?
- Ein amtlicher Lageplan für einen Bauantrag kostet je nach Bundesland und Grundstücksgröße 200–800 Euro. Ein einfacher Katasterauszug (ohne Beglaubigung) ist deutlich günstiger (10–30 Euro).
- Wer stellt den Lageplan aus?
- Das zuständige Katasteramt / Vermessungsamt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI). Den ÖbVI in deiner Region findest du über die Ingenieurkammer deines Bundeslandes.
- Was ist der Unterschied zwischen Lageplan und Katasterauszug?
- Ein Katasterauszug (Liegenschaftskarte) zeigt nur die Flurstücksgrenzen aus dem Kataster – ohne Bemaßung, ohne Beglaubigung. Der amtliche Lageplan geht weit darüber hinaus: Er ist bemaßt, enthält Bestandsgebäude und Erschließung und ist von einem Vermesser beglaubigt.
- Wie lange ist ein Lageplan gültig?
- In der Regel werden Lagepläne akzeptiert, die nicht älter als drei Jahre sind. Bei Veränderungen auf dem Grundstück kann die Baubehörde einen aktuelleren Lageplan fordern.
- Kann ich den Lageplan selbst erstellen?
- Für einen förmlichen Bauantrag: Nein. Der amtliche Lageplan muss von einer zugelassenen Stelle erstellt werden. Für Bauvoranfragen, informelle Planungen oder Nachbarschaftsgespräche kann ein vereinfachter Plan auf Basis der ALKIS-Daten von flurcheck.de als erste Orientierung dienen.