Kommunale Wärmeplanung – was sie für dein Grundstück bedeutet
Mit dem Wärmeplanungsgesetz müssen alle deutschen Kommunen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Für Eigentümer ist entscheidend, in welchem Eignungsgebiet ihr Grundstück liegt – denn das beeinflusst direkt, welche Heizung sich künftig lohnt: Fernwärme oder eigene Wärmepumpe. Diese Seite erklärt die Zusammenhänge verständlich.
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Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategischer Fahrplan, mit dem eine Stadt oder Gemeinde festlegt, wie ihr Gebiet bis 2045 klimaneutral mit Wärme versorgt wird. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit 2024 gilt.
Die Fristen sind nach Gemeindegröße gestaffelt:
- Großstädte über 100.000 Einwohner: Wärmeplan bis 30. Juni 2026.
- Kleinere Gemeinden: bis 30. Juni 2028.
Deshalb ist die Abdeckung 2026 noch lückenhaft – viele Gemeinden erstellen ihre Planung gerade erst.
Eignungsgebiete: Fernwärme oder Wärmepumpe?
Kernstück des Wärmeplans ist die Einteilung des Gebiets in Eignungsgebiete – oft baublockscharf. Für Eigentümer sind vor allem zwei Kategorien wichtig:
- Wärmenetz-/Fernwärme-Gebiet: Hier ist der Auf- oder Ausbau eines Wärmenetzes vorgesehen. Ein Fernwärmeanschluss ist dann häufig die naheliegende und GEG-konforme Lösung.
- Gebiet für dezentrale Versorgung: Kein Wärmenetz geplant – hier setzt man auf Einzellösungen, allen voran die Wärmepumpe (Luft oder Erdwärme).
- Prüfgebiet: Noch offen – die Versorgungsart wird im Lauf der Planung festgelegt.
Die Einstufung ist ein starkes Signal für die richtige Heizungswahl: Wer in einem dezentralen Gebiet liegt, fährt mit einer Wärmepumpe meist am besten; im Fernwärmegebiet kann sich das Warten auf den Netzanschluss lohnen.
Welche Heizung darf ich noch einbauen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie laufen. Im Bestand greift diese Pflicht spätestens, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt (Großstädte Mitte 2026, übrige Gemeinden Mitte 2028). Bis dahin gelten Übergangsfristen, etwa bei einem Heizungsdefekt.
GEG-konform sind unter anderem: Anschluss ans Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung oder Biomasse – die im Wärmeplan vorgesehene Versorgungsart hilft bei der Auswahl.
Muss ich mich ans Wärmenetz anschließen?
In der Regel nein. Die Wärmeplanung ist zunächst eine strategische Grundlage und begründet keinen automatischen Anschlusszwang. Ein Anschluss- und Benutzungszwang entsteht nur, wenn die Kommune ihn gesondert per Satzung beschließt – das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Wo finde ich den Wärmeplan für meine Adresse?
Die fertigen Wärmepläne veröffentlichen die Kommunen – zunehmend auch als offene Geodaten (z. B. OpenGeodata.NRW bzw. der Energieatlas NRW). Da viele Gemeinden noch mitten in der Planung stecken, ist die flächendeckende Verfügbarkeit aber noch im Aufbau. flurcheck.de wird die Eignungsgebiete künftig direkt je Grundstück anzeigen, sobald die Daten flächendeckend vorliegen.
Häufige Fragen zur Wärmeplanung
- Gilt die Wärmeplanung auch für mein bestehendes Haus?
- Ja, indirekt: Sobald der Wärmeplan deiner Kommune vorliegt, greift die 65-%-Erneuerbare-Pflicht des GEG auch beim Heizungstausch im Bestand. Eine funktionierende Heizung musst du aber nicht austauschen.
- Was passiert, wenn meine Gemeinde noch keinen Wärmeplan hat?
- Dann gelten die Übergangsfristen des GEG weiter. Du kannst eine neue Heizung in diesem Zeitraum noch nach den Übergangsregeln einbauen – die 65-%-Pflicht greift mit Vorliegen der Planung.
- Ist Fernwärme oder Wärmepumpe besser?
- Das hängt vom Eignungsgebiet ab. Im Wärmenetzgebiet ist Fernwärme oft komfortabel und planungssicher; außerhalb ist die Wärmepumpe meist die wirtschaftlichste GEG-konforme Lösung. Bei Erdwärme spielt zusätzlich die Geothermie-Eignung des Grundstücks eine Rolle.
- Kostet mich die Wärmeplanung etwas?
- Die Planung selbst ist eine kommunale Aufgabe und für dich kostenfrei einsehbar. Kosten entstehen erst, wenn du deine Heizung tatsächlich umstellst – hier greift die Förderung über die BEG.