Grundstück teilen – Flurstücksteilung
Wer ein großes Grundstück teilen will – etwa um eine Teilfläche zu verkaufen oder zu bebauen – muss es vermessen und im Kataster neu führen lassen. Diese Seite erklärt den Ablauf der Flurstücksteilung, wer beteiligt ist, was zu beachten ist und mit welchen Kosten du rechnen solltest.
Grundstück anklicken – amtliche Fläche, Grenzen und Zuschnitt aus ALKIS
Was bedeutet „Grundstück teilen"?
Bei der Teilung wird aus einem Flurstück zwei oder mehr neue Flurstücke gebildet. Erst nach der amtlichen Teilungsvermessung und Fortführung im Liegenschaftskataster (ALKIS) entstehen eigenständige, verkehrsfähige Grundstücke mit eigenen Flurstücksnummern.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1Vorprüfung: Ist die geplante Teilung sinnvoll bebaubar/erschließbar? Bestand und Fläche auf flurcheck.de ansehen.
- 2ÖbVI beauftragen: Ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (oder das Katasteramt) führt die Teilungsvermessung durch und setzt die neuen Grenzen.
- 3Kataster & Grundbuch: Die neuen Flurstücke werden im Kataster fortgeführt und können im Grundbuch als eigene Grundstücke gebucht werden.
Was du beachten musst
- Bebaubarkeit: Jede Teilfläche braucht ausreichend Größe, Zuschnitt und Baurecht – siehe § 34 BauGB bzw. den Bebauungsplan.
- Erschließung: Hinterliegende Teilflächen brauchen eine gesicherte Zufahrt – ggf. über ein Wegerecht – und eigene Anschlüsse (Erschließungskosten).
- Genehmigung: Eine eigene Teilungsgenehmigung ist in den meisten Bundesländern nicht mehr nötig; entscheidend ist, dass die neuen Grundstücke bebaubar/erschlossen sind. Im Einzelfall die Gemeinde fragen.
- Abstandsflächen & Baulasten: Durch die neue Grenze können Baulasten (z. B. Abstandsflächen-Baulast) erforderlich werden.
Was kostet eine Grundstücksteilung?
Den größten Posten macht die Teilungsvermessung aus; die Gebühren richten sich meist nach dem Bodenwert der betroffenen Fläche und liegen je nach Bundesland und Wert häufig im vierstelligen Bereich. Dazu kommen Kosten für Grundbuch/Notar und ggf. Erschließung. Eine erste Wertorientierung gibt der Bodenrichtwert.
Häufige Fragen
- Wer darf ein Grundstück teilen?
- Die amtliche Teilungsvermessung darf ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder die staatliche Vermessungsverwaltung durchführen. Erst nach Fortführung im Kataster entstehen eigenständige neue Flurstücke.
- Brauche ich eine Teilungsgenehmigung?
- In den meisten Bundesländern ist keine gesonderte Teilungsgenehmigung mehr erforderlich. Wichtig ist aber, dass die neuen Grundstücke bebaubar und erschlossen sind. Im Zweifel die Gemeinde oder Bauaufsicht fragen.
- Was kostet das Teilen eines Grundstücks?
- Hauptkostenfaktor ist die Teilungsvermessung, deren Gebühren sich häufig nach dem Bodenwert richten und je nach Bundesland im vierstelligen Bereich liegen können. Hinzu kommen Grundbuch-/Notarkosten und ggf. Erschließung.
- Wie finde ich die Fläche und Grenzen meines Grundstücks?
- Die amtliche Fläche und der Zuschnitt stehen im Liegenschaftskataster (ALKIS). Auf flurcheck.de kannst du dein Flurstück anklicken und Fläche sowie Lage kostenlos ansehen.
⚠ Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Landesrecht und die Auskunft von Vermessungsstelle und Gemeinde.