Notar- & Grundbuchkosten beim Grundstückskauf
Zuletzt geprüft: Juli 2026 · von Henning, flurcheck.de
Neben Grunderwerbsteuer fallen beim Grundstückskauf immer Notar- und Grundbuchkosten an. Sie sind gesetzlich geregelt, bundesweit einheitlich und richten sich nach dem Kaufpreis. Diese Seite erklärt, wie die Kosten berechnet werden und was du realistisch einplanen solltest.
Bodenrichtwert anklicken – als Grundlage für die Kostenkalkulation
Gesetzliche Grundlage: GNotKG
Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Notar kann keine frei vereinbarten Preise nehmen – die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen vom Geschäftswert (in der Regel dem Kaufpreis) ab. Das macht sie bundesweit vergleichbar.
Typische Kostenpositionen
- Beurkundung des Kaufvertrags: Kerngebühr des Notars (2,0-fache Gebühr nach GNotKG).
- Auflassungsvormerkung: Eintragung und Gebühr (0,5-fach).
- Auflassung & Eigentumsumschreibung: Grundbuchgebühr (1,0-fach).
- Grundschuldbestellung (bei Finanzierung): weitere Notar- und Grundbuchgebühr auf den Grundschuldbetrag.
- Auslagen: Schreibgebühren, Beglaubigungen, Porto – oft pauschal.
Was kommt das grob?
Als Faustregel gilt: Notar- und Grundbuchkosten zusammen liegen bei einem reinen Grundstückskauf (ohne Finanzierung) bei etwa 1,0 % des Kaufpreises, mit Grundschuldbestellung eher bei 1,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis also rund 3.000–4.500 €.
Beispiel bei 300.000 € Kaufpreis (grob):
- Kaufvertragsbeurkundung: ca. 1.070 €
- Auflassungsvormerkung: ca. 267 €
- Eigentumsumschreibung Grundbuch: ca. 535 €
- Grundschuldbestellung (250.000 €): ca. 1.000 €
- Auslagen/MwSt.: ca. 400–600 €
Genaue Berechnungen liefert der Notar im Voraus; der Gesamtaufwand kann je nach Grundstück und Finanzierung abweichen. Mehr zum Ablauf auf Grundstückskauf Ablauf.
Grunderwerbsteuer, Notar- & Grundbuchkosten und Maklerprovision – für dein Bundesland
Wer zahlt?
Im Kaufvertrag wird die Kostentragung vereinbart – üblich ist, dass der Käufer Notar- und Grundbuchkosten trägt. Der Verkäufer zahlt ggf. Kosten für die Löschung alter Belastungen.
Kostenüberblick nach Kaufpreis
Die folgende Tabelle zeigt, welche Gesamtkosten für Notar und Grundbuch du je nach Kaufpreis grob einplanen solltest – einmal beim reinen Kauf, einmal mit zusätzlicher Grundschuldbestellung für die Finanzierung:
| Kaufpreis | ohne Finanzierung (ca. 1,0 %) | mit Grundschuld (ca. 1,5 %) |
|---|---|---|
| 100.000 € | ca. 1.000 € | ca. 1.500 € |
| 200.000 € | ca. 2.000 € | ca. 3.000 € |
| 300.000 € | ca. 3.000 € | ca. 4.500 € |
| 400.000 € | ca. 4.000 € | ca. 6.000 € |
| 500.000 € | ca. 5.000 € | ca. 7.500 € |
| 750.000 € | ca. 7.500 € | ca. 11.000 € |
Die GNotKG-Gebührentabelle ist degressiv: Der prozentuale Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis leicht. Bei sehr hohen Kaufpreisen ist die Faustformel daher eher eine Obergrenze.
Wann welche Kosten fällig werden
Vor dem Notartermin musst du nichts bezahlen – auch der Vertragsentwurf wird nicht separat vorab abgerechnet, solange es zur Beurkundung kommt. Nach der Beurkundung läuft es so ab:
- Notarrechnung: kommt wenige Tage bis Wochen nach dem Termin und ist sofort fällig – unabhängig davon, ob der Kaufpreis schon geflossen ist.
- Grundbuchkosten: stellt das Amtsgericht mit separater Kostenrechnung in Rechnung, meist einige Wochen später je Eintragung (Vormerkung, Grundschuld, Eigentumsumschreibung).
- Grunderwerbsteuer: kommt vom Finanzamt und muss bezahlt sein, bevor du als Eigentümer eingetragen wirst – mehr dazu auf der Seite Grunderwerbsteuer.
So kannst du Notarkosten senken
Die Gebührensätze selbst sind nicht verhandelbar – aber der Geschäftswert und der Umfang der Beurkundung lassen sich beeinflussen:
- Bewegliches Inventar separat ausweisen: Küche, Möbel oder Gartengeräte, die mitverkauft werden, gehören mit realistischem Wert in den Vertrag. Das senkt den Geschäftswert für Notar- und Grundbuchgebühren – und zusätzlich die Grunderwerbsteuer.
- Grundschuld im selben Termin beurkunden: Das spart einen zweiten Termin samt zusätzlicher Auslagen und beschleunigt die Kaufpreisfälligkeit.
- Bestehende Grundschuld übernehmen: Statt Löschung und Neubestellung kann die Grundschuld des Verkäufers per Abtretung an deine Bank übergehen – das spart beide Gebührenposten. Details auf Grundschuld & Hypothek.
- Unnötige Zusatzleistungen vermeiden: Vollmachten, Verwahrung über Notaranderkonto (bei normalen Käufen meist unnötig) oder doppelte Beglaubigungen kosten jeweils extra.
Notarkosten bei Schenkung und Erbschaft
Auch die Schenkung eines Grundstücks muss notariell beurkundet werden – die Gebühren richten sich dann nach dem Verkehrswert der Immobilie. Bei einer Erbschaft gibt es dagegen eine wichtige Ausnahme: Die Grundbuchberichtigung (Umschreibung auf die Erben) ist gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird. Wer diese Frist verpasst, zahlt die reguläre Grundbuchgebühr auf den Immobilienwert – es lohnt sich also, die Umschreibung nicht aufzuschieben.
Häufige Fragen
- Wie hoch sind die Notarkosten beim Grundstückskauf?
- Als Faustregel liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € sind das rund 3.000 bis 4.500 €. Die genauen Beträge richten sich nach dem GNotKG und hängen vom Kaufpreis und den einzelnen Positionen ab.
- Sind Notarkosten verhandelbar?
- Nein. Notarkosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Alle Notare berechnen dieselben Gebühren für denselben Geschäftswert.
- Was kostet die Grundschuldbestellung zusätzlich?
- Bei einer Grundschuldbestellung zur Finanzierung fallen weitere Notar- und Grundbuchgebühren auf den Grundschuldbetrag an. Bei 250.000 € Grundschuld sind das grob weitere 800–1.200 € je nach konkretem Umfang.
- Wer zahlt die Notarkosten?
- Üblicherweise der Käufer laut Kaufvertrag. Der Verkäufer übernimmt in der Regel die Kosten für die Löschung etwaiger Belastungen im Grundbuch (z. B. bestehende Grundschulden).
- Kann ich mir den Notar aussuchen?
- Ja. Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, da er die Kosten trägt. Preislich macht die Wahl keinen Unterschied – die Gebühren sind bundesweit identisch. Unterschiede gibt es bei Terminverfügbarkeit und Erreichbarkeit.
- Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
- Bei selbstgenutzten Immobilien nein. Bei vermieteten Objekten gehören die Notarkosten für den Kaufvertrag zu den Anschaffungsnebenkosten und wirken über die Abschreibung; die Kosten der Grundschuldbestellung zählen zu den Finanzierungskosten und sind als Werbungskosten absetzbar.
- Was passiert, wenn der Kauf platzt?
- Wurde der Vertrag bereits beurkundet, fallen die Notargebühren trotzdem an. Platzt der Kauf vor der Beurkundung, kann der Notar eine Entwurfsgebühr berechnen, wenn der Vertragsentwurf ausdrücklich beauftragt war.
⚠ Orientierungswerte, keine verbindliche Gebührenauskunft. Genaue Kosten erteilt der Notar im Voraus nach GNotKG.
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