flurcheck.de
Zur Karte

Notar- & Grundbuchkosten beim Grundstückskauf

GNotKG Kaufnebenkosten Notar

Neben Grunderwerbsteuer fallen beim Grundstückskauf immer Notar- und Grundbuchkosten an. Sie sind gesetzlich geregelt, bundesweit einheitlich und richten sich nach dem Kaufpreis. Diese Seite erklärt, wie die Kosten berechnet werden und was du realistisch einplanen solltest.

Grundstückswert vorher prüfen
Bodenrichtwert anklicken – als Grundlage für die Kostenkalkulation
Zur Karte

Gesetzliche Grundlage: GNotKG

Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Notar kann keine frei vereinbarten Preise nehmen – die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen vom Geschäftswert (in der Regel dem Kaufpreis) ab. Das macht sie bundesweit vergleichbar.

Typische Kostenpositionen

  • Beurkundung des Kaufvertrags: Kerngebühr des Notars (2,0-fache Gebühr nach GNotKG).
  • Auflassungsvormerkung: Eintragung und Gebühr (0,5-fach).
  • Auflassung & Eigentumsumschreibung: Grundbuchgebühr (1,0-fach).
  • Grundschuldbestellung (bei Finanzierung): weitere Notar- und Grundbuchgebühr auf den Grundschuldbetrag.
  • Auslagen: Schreibgebühren, Beglaubigungen, Porto – oft pauschal.

Was kommt das grob?

Als Faustregel gilt: Notar- und Grundbuchkosten zusammen liegen bei einem reinen Grundstückskauf (ohne Finanzierung) bei etwa 1,5 % des Kaufpreises, mit Grundschuldbestellung eher bei 1,5–2 %. Bei 300.000 € Kaufpreis also rund 4.500–6.000 €.

Beispiel bei 300.000 € Kaufpreis (grob):

  • Kaufvertragsbeurkundung: ca. 1.070 €
  • Auflassungsvormerkung: ca. 267 €
  • Eigentumsumschreibung Grundbuch: ca. 535 €
  • Grundschuldbestellung (250.000 €): ca. 1.000 €
  • Auslagen/MwSt.: ca. 400–600 €

Genaue Berechnungen liefert der Notar im Voraus; der Gesamtaufwand kann je nach Grundstück und Finanzierung abweichen. Mehr zum Ablauf auf Grundstückskauf Ablauf.

Wer zahlt?

Im Kaufvertrag wird die Kostentragung vereinbart – üblich ist, dass der Käufer Notar- und Grundbuchkosten trägt. Der Verkäufer zahlt ggf. Kosten für die Löschung alter Belastungen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Notarkosten beim Grundstückskauf?
Als Faustregel liegen Notar- und Grundbuchkosten zusammen bei etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € sind das rund 4.500 bis 6.000 €. Die genauen Beträge richten sich nach dem GNotKG und hängen vom Kaufpreis und den einzelnen Positionen ab.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Notarkosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Alle Notare berechnen dieselben Gebühren für denselben Geschäftswert.
Was kostet die Grundschuldbestellung zusätzlich?
Bei einer Grundschuldbestellung zur Finanzierung fallen weitere Notar- und Grundbuchgebühren auf den Grundschuldbetrag an. Bei 250.000 € Grundschuld sind das grob weitere 800–1.200 € je nach konkretem Umfang.
Wer zahlt die Notarkosten?
Üblicherweise der Käufer laut Kaufvertrag. Der Verkäufer übernimmt in der Regel die Kosten für die Löschung etwaiger Belastungen im Grundbuch (z. B. bestehende Grundschulden).

⚠ Orientierungswerte, keine verbindliche Gebührenauskunft. Genaue Kosten erteilt der Notar im Voraus nach GNotKG.

Weiterführende Seiten auf flurcheck.de
  • → Grundstückskauf Ablauf
  • → Grunderwerbsteuer
  • → Grundbuch & Flurstück
  • → Grundschuld & Hypothek
Impressum Datenschutz hoehencheck.de OpenStreetMap

© 2026 flurcheck.de – Kostenlose Flurstücksuche für Deutschland