Kaufnebenkosten berechnen
Kurz gesagt: Beim Immobilienkauf kommen zum Kaufpreis noch Kaufnebenkosten von rund 5 bis 12 % hinzu – Grunderwerbsteuer, Notar & Grundbuch und ggf. Maklerprovision. Dieser Rechner ermittelt sie für dein Bundesland und zeigt zusätzlich den Bodenrichtwert des konkreten Grundstücks.
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⚠ Alle Angaben sind unverbindliche Näherungswerte (Stand 2026) und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Einzelfall ab.
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Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf – ein Überblick
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, muss neben dem Kaufpreis mit erheblichen Kaufnebenkosten rechnen. Sie betragen je nach Bundesland und Maklereinsatz rund 5 bis 12 % des Kaufpreises und müssen in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden – Banken finanzieren sie meist nicht mit. Die drei großen Posten sind die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerprovision.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer legt jedes Bundesland selbst fest. Sie liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland) des Kaufpreises und ist meist der größte Nebenkostenposten. Fällig wird sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids; erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eigentumsumschreibung.
Kaufnebenkosten nach Bundesland
Wähle dein Bundesland für den konkreten Steuersatz, landestypische Maklerprovision und Rechenbeispiele:
Notar- und Grundbuchkosten
Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und – bei einer Finanzierung – nach der Höhe des Darlehens (Grundschuld). Zusammen liegen sie meist bei etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises – bei kleinen Kaufpreisen mit Finanzierung etwas darüber. Auf die Notarkosten fallen 19 % Umsatzsteuer an, die Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei. Mehr dazu auf der Seite Notar- & Grundbuchkosten.
Maklerprovision
Ist ein Makler beteiligt, kommt die Maklerprovision hinzu. Seit Ende 2020 (Halbteilung, §§ 656a–656d BGB) wird sie beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käuferanteil beträgt marktüblich etwa 2,975 bis 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
- Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf?
- Je nach Bundesland und Maklereinsatz typischerweise rund 5 bis 12 % des Kaufpreises – aus Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar & Grundbuch (ca. 1–1,5 %) und ggf. Maklerprovision (Käuferanteil ca. 3–3,57 %).
- Aus welchen Posten bestehen die Kaufnebenkosten?
- Aus der Grunderwerbsteuer des Bundeslandes, den Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG sowie der Maklerprovision, sofern ein Makler beteiligt ist. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis.
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Sie richten sich nach dem GNotKG und hängen von Kaufpreis und Darlehen ab – in der Summe meist etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises, bei kleinen Kaufpreisen mit Finanzierung etwas darüber. Auf die Notarkosten kommen 19 % Umsatzsteuer, die Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei.
- Wer zahlt die Maklerprovision?
- Seit Ende 2020 (§§ 656a–656d BGB) wird sie beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern meist hälftig geteilt. Der Käuferanteil beträgt je nach Region rund 2,975 bis 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
- Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?
- Meist nicht – Banken erwarten, dass die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital getragen werden. Als Faustregel sollte das Eigenkapital mindestens die Nebenkosten abdecken.
Grunderwerbsteuer: Landesgesetze der Bundesländer (Stand 2026) · Notar-/Grundbuchkosten: GNotKG, Anlage 2 (Tabelle B), Näherung · Bodenrichtwert: BORIS-D bzw. amtliche Gutachterausschüsse · Adressen: © OpenStreetMap-Mitwirkende.
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