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Kaufnebenkosten berechnen

Grunderwerbsteuer Notar & Grundbuch Makler Stand 2026

Kurz gesagt: Beim Immobilienkauf kommen zum Kaufpreis noch Kaufnebenkosten von rund 9 bis 15 % hinzu – Grunderwerbsteuer, Notar & Grundbuch und ggf. Maklerprovision. Dieser Rechner ermittelt sie für dein Bundesland und zeigt zusätzlich den Bodenrichtwert des konkreten Grundstücks.

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    2 · Angaben zum Kauf

    Maklerprovision berücksichtigen Käuferanteil je Bundesland

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    ⚠ Alle Angaben sind unverbindliche Näherungswerte (Stand 2026) und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Einzelfall ab.

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    Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf – ein Überblick

    Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, muss neben dem Kaufpreis mit erheblichen Kaufnebenkosten rechnen. Sie betragen je nach Bundesland und Maklereinsatz rund 9 bis 15 % des Kaufpreises und müssen in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden – Banken finanzieren sie meist nicht mit. Die drei großen Posten sind die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Maklerprovision.

    Grunderwerbsteuer nach Bundesland

    Die Grunderwerbsteuer legt jedes Bundesland selbst fest. Sie liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (u. a. NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland) des Kaufpreises und ist mit Abstand der größte Nebenkostenposten. Fällig wird sie nach dem Steuerbescheid des Finanzamts; erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eigentumsumschreibung.

    Kaufnebenkosten nach Bundesland

    Wähle dein Bundesland für den konkreten Steuersatz, landestypische Maklerprovision und Rechenbeispiele:

    Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

    Notar- und Grundbuchkosten

    Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und – bei einer Finanzierung – nach der Höhe des Darlehens (Grundschuld). Zusammen liegen sie meist bei etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Auf die Notarkosten fallen 19 % Umsatzsteuer an, die Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei. Mehr dazu auf der Seite Notar- & Grundbuchkosten.

    Maklerprovision

    Ist ein Makler beteiligt, kommt die Maklerprovision hinzu. Seit dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB) wird sie beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käuferanteil beträgt marktüblich etwa 2,975 bis 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer.

    Häufige Fragen

    Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf?
    Je nach Bundesland und Maklereinsatz typischerweise rund 9 bis 15 % des Kaufpreises – aus Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar & Grundbuch (ca. 1,5–2 %) und ggf. Maklerprovision (Käuferanteil ca. 3–3,57 %).
    Aus welchen Posten bestehen die Kaufnebenkosten?
    Aus der Grunderwerbsteuer des Bundeslandes, den Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG sowie der Maklerprovision, sofern ein Makler beteiligt ist. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis.
    Was kosten Notar und Grundbuch?
    Sie richten sich nach dem GNotKG und hängen von Kaufpreis und Darlehen ab – in der Summe meist etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Auf die Notarkosten kommen 19 % Umsatzsteuer, die Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei.
    Wer zahlt die Maklerprovision?
    Seit dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB) wird sie beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern meist hälftig geteilt. Der Käuferanteil beträgt je nach Region rund 2,975 bis 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
    Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?
    Meist nicht – Banken erwarten, dass die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital getragen werden. Als Faustregel sollte das Eigenkapital mindestens die Nebenkosten abdecken.
    Weiterführende Seiten auf flurcheck.de
    • → Grunderwerbsteuer
    • → Notar- & Grundbuchkosten
    • → Bodenrichtwert
    • → Grundstückskauf Ablauf
    • → Grundstück auf der Karte prüfen
    Datenquellen
    Grunderwerbsteuer: Landesgesetze der Bundesländer (Stand 2026) · Notar-/Grundbuchkosten: GNotKG, Anlage 2 (Tabelle B), Näherung · Bodenrichtwert: BORIS-D bzw. amtliche Gutachterausschüsse · Adressen: © OpenStreetMap-Mitwirkende.

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