Kaufnebenkosten-Rechner › Mecklenburg-Vorpommern
Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises (gültig seit 2019). Bei einem Kaufpreis von 280.000 € sind das 16.800 € allein an Grunderwerbsteuer – dazu kommen Notar & Grundbuch und ggf. die Maklerprovision. Mecklenburg-Vorpommern gehört mit 6,0 % zur oberen Gruppe – trifft dabei aber auf vergleichsweise moderate Kaufpreise.
1 · Lage wählen
Adresse suchen oder auf die Karte klicken – der Bodenrichtwert für die Lage wird geladen. Das Bundesland ist auf Mecklenburg-Vorpommern vorbelegt.
2 · Angaben zum Kauf
3 · Ergebnis
Anzeige
Baufinanzierung vergleichenKaufnebenkosten aus Eigenkapital, den Kaufpreis finanzieren – Konditionen kostenlos vergleichen.
⚠ Alle Angaben sind unverbindliche Näherungswerte (Stand 2026) und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Einzelfall ab.
Anzeige
Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern im Detail
Beim Immobilienkauf in Mecklenburg-Vorpommern kommen zum Kaufpreis die Kaufnebenkosten hinzu. Größter Posten ist die Grunderwerbsteuer von 6 % (gültig seit 2019). Dazu kommen die Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG (etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises) sowie – bei Maklereinsatz – die Maklerprovision mit einem Käuferanteil von rund 2,975 %. Der Rechner oben ist bereits auf Mecklenburg-Vorpommern eingestellt.
Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern: Entwicklung und Besonderheiten
Mecklenburg-Vorpommern hat zweimal erhöht: Mitte 2012 von 3,5 % auf 5,0 % und zum 1. Juli 2019 auf die heutigen 6,0 %.
Der Immobilienmarkt ist zweigeteilt: An der Ostseeküste, auf Rügen und Usedom treibt die Nachfrage nach Ferien- und Zweitwohnsitzen die Preise, während das Binnenland abseits von Rostock, Schwerin und den Zentren der Seenplatte zu den günstigsten Regionen Deutschlands zählt. Beim Beispielpreis von 280.000 € fallen 16.800 € Grunderwerbsteuer an.
Wichtig für Ferienhaus-Käufer: Die Grunderwerbsteuer ist nutzungsunabhängig – auch beim Kauf einer Ferienimmobilie an der Küste werden die vollen 6,0 % auf den Kaufpreis fällig.
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
- In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises (gültig seit 2019). Bei einem Kaufpreis von 280.000 € sind das 16.800 € Grunderwerbsteuer.
- Was kosten Notar und Grundbuch in Mecklenburg-Vorpommern?
- Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem GNotKG und sind bundesweit gleich geregelt; sie hängen von Kaufpreis und Darlehen ab. Beispiel für Mecklenburg-Vorpommern: Bei 280.000 € Kaufpreis und 224.000 € Darlehen rund 4.064 € – etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Auf die Notarkosten kommen 19 % Umsatzsteuer, die Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei.
- Wer zahlt die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
- Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision seit dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB) in der Regel hälftig geteilt. Der Käuferanteil beträgt in Mecklenburg-Vorpommern marktüblich 2,975 % inkl. MwSt. Bei 280.000 € sind das 8.330 €.
- Wie hoch sind die gesamten Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern?
- Bei einem Kaufpreis von 280.000 € mit Finanzierung und Makler liegen die Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern bei rund 29.194 € – etwa 10,4 % des Kaufpreises. Ohne Makler entsprechend weniger.
- Kann ich die Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern mitfinanzieren?
- Die meisten Banken finanzieren die Kaufnebenkosten nicht mit – sie sollten aus Eigenkapital getragen werden. Als Faustregel sollte das Eigenkapital mindestens die Kaufnebenkosten abdecken.
- Wann wurde die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt erhöht?
- Zum 1. Juli 2019, von 5,0 % auf 6,0 %. Die erste Erhöhung von 3,5 % auf 5,0 % erfolgte Mitte 2012.
- Gilt beim Kauf eines Ferienhauses derselbe Steuersatz?
- Ja. Die Grunderwerbsteuer hängt nicht von der Nutzung ab – auch für Ferien- oder Zweitwohnsitze in Mecklenburg-Vorpommern fallen 6,0 % des Kaufpreises an.
Andere Bundesländer
Anzeige