Grundstückseigentümer herausfinden – Kostenloses Anschreiben ans Katasteramt
Flurstück identifizieren
Erledigt – die amtlichen Katasterdaten wurden bereits aus dem ALKIS-Dienst abgerufen.
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Füllen Sie unten Ihren Namen und Ihre Adresse aus und wählen Sie Ihren Anfragegrund. Das Anschreiben wird automatisch erstellt.
PDF oder E-Mail absenden
Laden Sie das fertige Anschreiben als PDF herunter – oder senden Sie es mit einem Klick direkt per E-Mail ans Katasteramt.
Tipp: Für eine professionelle Grundbuchauskunft empfehlen wir zertifizierte Notare oder Grundbucheinsichtsportale.
Wie finde ich heraus, wem ein Grundstück gehört?
Den Eigentümer eines Grundstücks erfährst du nicht aus einem öffentlichen Register – Eigentümerdaten stehen in Deutschland nur im Grundbuch (geführt vom Grundbuchamt beim Amtsgericht) und im Liegenschaftskataster (geführt vom Katasteramt). Beide Stellen geben die Auskunft nur an Personen heraus, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (§ 12 Grundbuchordnung bzw. die Katastergesetze der Länder). Reine Neugier reicht nicht aus.
Mit flurcheck.de findest du in Sekunden kostenlos die Flurstücksnummer, Gemarkung und das zuständige Katasteramt – also genau die Angaben, die du für die Eigentümeranfrage brauchst. Das Anfrage-Tool oben erstellt daraus direkt ein fertiges, amtliches Anschreiben als PDF oder E-Mail.
Zwei amtliche Wege zur Eigentümer-Auskunft
- Katasteramt (ALKIS-Eigentümernachweis): Das Liegenschaftskataster enthält neben den Flurstücksdaten auch den Eigentümer. Die Auskunft beantragst du formlos – das Anschreiben oben übernimmt das für dich. Gebühr je nach Bundesland ca. 10–30 €.
- Grundbuchamt (Grundbuchauszug): Das Grundbuch ist das rechtlich maßgebliche Register für das Eigentum. Die Einsicht beantragst du beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt – mit Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder Grundbuchblattnummer. Einsicht ca. 10 €.
Was ist ein „berechtigtes Interesse"?
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn du einen sachlichen, nachvollziehbaren Grund hast – zum Beispiel:
- konkrete Kaufabsicht für das Grundstück,
- als Nachbar bei einem konkreten rechtlichen Anlass (Grenze, Überhang, Erschließung),
- Erbe oder Miterbe,
- offene Forderung oder Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer.
Allgemeine Neugier oder der Wunsch nach Adressdaten gelten nicht als berechtigtes Interesse.
Kosten & Dauer
Das Erstellen des Anschreibens auf flurcheck.de ist kostenlos. Das Amt erhebt eine Bearbeitungsgebühr von typischerweise 10–30 €. Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland und Auslastung etwa 1–4 Wochen.
Häufige Fragen
- Wie kann ich herausfinden, wem ein Grundstück gehört?
- Über das Katasteramt oder das Grundbuchamt – beide führen die Eigentümerdaten und geben sie bei berechtigtem Interesse heraus. Auf flurcheck.de ermittelst du kostenlos Flurstück, Gemarkung und zuständiges Amt und erstellst ein fertiges Anschreiben als PDF oder E-Mail.
- Gibt es ein öffentliches Eigentümerregister für Grundstücke?
- Nein. Anders als in manchen Ländern sind Grundstückseigentümer in Deutschland nicht frei öffentlich einsehbar. Grundbuch und Kataster sind keine offenen Register – die Auskunft setzt ein berechtigtes Interesse voraus.
- Wer darf den Eigentümer eines Grundstücks erfragen?
- Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist – z. B. als potenzieller Käufer, Nachbar bei konkretem Anlass, Erbe oder Gläubiger. Das Formular oben enthält die gängigen Anfragegründe zum Ankreuzen.
- Ist die Eigentümerauskunft kostenlos?
- Das Anschreiben auf flurcheck.de ist kostenlos. Das Katasteramt erhebt selbst meist eine Gebühr von ca. 10–30 €, je nach Bundesland.
- Wie lange dauert die Eigentümerauskunft vom Katasteramt?
- Je nach Bundesland und Auslastung typischerweise 1–4 Wochen. Eine telefonische Nachfrage ist nach etwa 10 Werktagen üblich.
- Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?
- Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster (Lage, Größe, Grenzen und Eigentümer der Flurstücke). Das Grundbuchamt beim Amtsgericht führt das Grundbuch, das die Rechte am Grundstück (Eigentum, Hypotheken, Wegerechte) rechtsverbindlich dokumentiert. Für die reine Eigentümerfrage genügt meist das Katasteramt.