Kaufnebenkosten-Rechner › Bayern
Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten in Bayern
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises (gültig seit 1998). Bei einem Kaufpreis von 550.000 € sind das 19.250 € allein an Grunderwerbsteuer – dazu kommen Notar & Grundbuch und ggf. die Maklerprovision. Bayern ist damit das mit Abstand günstigste Bundesland bei der Grunderwerbsteuer.
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⚠ Alle Angaben sind unverbindliche Näherungswerte (Stand 2026) und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Einzelfall ab.
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Kaufnebenkosten in Bayern im Detail
Beim Immobilienkauf in Bayern kommen zum Kaufpreis die Kaufnebenkosten hinzu. Größter Posten ist die Grunderwerbsteuer von 3,5 % (gültig seit 1998). Dazu kommen die Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG (etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises) sowie – bei Maklereinsatz – die Maklerprovision mit einem Käuferanteil von rund 3,57 %. Der Rechner oben ist bereits auf Bayern eingestellt.
Grunderwerbsteuer in Bayern: Entwicklung und Besonderheiten
Bayern hat als einziges Bundesland den 1998 eingeführten Satz von 3,5 % nie angehoben – obwohl die Länder seit der Föderalismusreform 2006 ihre Sätze selbst festlegen dürfen. Bis Ende 2022 hielt auch Sachsen an 3,5 % fest; seit dessen Erhöhung steht Bayern allein an der Spitze der günstigsten Länder.
Der niedrige Steuersatz relativiert sich allerdings durch das hohe Preisniveau, vor allem im Großraum München, in Oberbayern und um die größeren Städte. Bei einem Kaufpreis von 550.000 € fallen in Bayern 19.250 € Grunderwerbsteuer an – beim Spitzensatz von 6,5 % (etwa in Nordrhein-Westfalen) wären es beim selben Preis 35.750 €. Der Satzvorteil spart hier also über 16.000 €.
Beim Bodenrichtwert geht Bayern einen eigenen Weg: Die Werte sind nicht über die bundesweite BORIS-D-Schnittstelle verfügbar, sondern über das Landesportal BORIS-Bayern. Der Rechner oben zeigt für bayerische Lagen deshalb keinen automatischen Bodenrichtwert an.
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten in Bayern
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?
- In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises (gültig seit 1998). Bei einem Kaufpreis von 550.000 € sind das 19.250 € Grunderwerbsteuer.
- Was kosten Notar und Grundbuch in Bayern?
- Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem GNotKG und sind bundesweit gleich geregelt; sie hängen von Kaufpreis und Darlehen ab. Beispiel für Bayern: Bei 550.000 € Kaufpreis und 440.000 € Darlehen rund 7.010 € – etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Auf die Notarkosten kommen 19 % Umsatzsteuer, die Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei.
- Wer zahlt die Maklerprovision in Bayern?
- Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision seit dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB) in der Regel hälftig geteilt. Der Käuferanteil beträgt in Bayern marktüblich 3,57 % inkl. MwSt. Bei 550.000 € sind das 19.635 €.
- Wie hoch sind die gesamten Kaufnebenkosten in Bayern?
- Bei einem Kaufpreis von 550.000 € mit Finanzierung und Makler liegen die Kaufnebenkosten in Bayern bei rund 45.895 € – etwa 8,3 % des Kaufpreises. Ohne Makler entsprechend weniger.
- Warum ist die Grunderwerbsteuer in Bayern so niedrig?
- Bayern hat mit 3,5 % den bundesweit niedrigsten Grunderwerbsteuersatz und ihn – anders als die meisten Länder – nie erhöht. Das senkt die Kaufnebenkosten in Bayern gegenüber Ländern mit 6,5 % deutlich.
- Wo finde ich Bodenrichtwerte für Bayern?
- Im amtlichen Landesportal BORIS-Bayern (bodenrichtwerte-bayern.de). Bayern speist seine Werte nicht in die bundesweite BORIS-D-Schnittstelle ein, daher kann der Rechner sie nicht automatisch anzeigen.
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