Kaufnebenkosten-Rechner › Sachsen-Anhalt
Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises (gültig seit 2012). Bei einem Kaufpreis von 230.000 € sind das 11.500 € allein an Grunderwerbsteuer – dazu kommen Notar & Grundbuch und ggf. die Maklerprovision. Mit 5,0 % liegt Sachsen-Anhalt im Mittelfeld – kombiniert mit niedrigen Einstiegspreisen bleiben die absoluten Nebenkosten oft gering.
1 · Lage wählen
Adresse suchen oder auf die Karte klicken – der Bodenrichtwert für die Lage wird geladen. Das Bundesland ist auf Sachsen-Anhalt vorbelegt.
2 · Angaben zum Kauf
3 · Ergebnis
Anzeige
Baufinanzierung vergleichenKaufnebenkosten aus Eigenkapital, den Kaufpreis finanzieren – Konditionen kostenlos vergleichen.
⚠ Alle Angaben sind unverbindliche Näherungswerte (Stand 2026) und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Einzelfall ab.
Anzeige
Kaufnebenkosten in Sachsen-Anhalt im Detail
Beim Immobilienkauf in Sachsen-Anhalt kommen zum Kaufpreis die Kaufnebenkosten hinzu. Größter Posten ist die Grunderwerbsteuer von 5 % (gültig seit 2012). Dazu kommen die Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG (etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises) sowie – bei Maklereinsatz – die Maklerprovision mit einem Käuferanteil von rund 3,57 %. Der Rechner oben ist bereits auf Sachsen-Anhalt eingestellt.
Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt: Entwicklung und Besonderheiten
Sachsen-Anhalt hat in zwei Schritten erhöht: im März 2010 von 3,5 % auf 4,5 % und zum 1. März 2012 auf die heutigen 5,0 %. Seit 14 Jahren ist der Satz stabil.
Das Preisniveau gehört zu den niedrigsten Deutschlands: In Magdeburg und Halle sind solide Bestandsimmobilien noch zu Preisen zu haben, die in westdeutschen Großstädten kaum eine Eigentumswohnung finanzieren würden; im ländlichen Raum liegen die Preise nochmals deutlich darunter. Beim Beispielpreis von 230.000 € fallen nur 11.500 € Grunderwerbsteuer an.
Wer ein sanierungsbedürftiges Objekt kauft, zahlt Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis – spätere Sanierungskosten in Eigenregie erhöhen die Steuer nicht. Vorsicht nur beim Neubau vom Bauträger: Beim sogenannten einheitlichen Vertragswerk kann auch die Bauleistung in die Bemessung einfließen.
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten in Sachsen-Anhalt
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt?
- In Sachsen-Anhalt beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises (gültig seit 2012). Bei einem Kaufpreis von 230.000 € sind das 11.500 € Grunderwerbsteuer.
- Was kosten Notar und Grundbuch in Sachsen-Anhalt?
- Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem GNotKG und sind bundesweit gleich geregelt; sie hängen von Kaufpreis und Darlehen ab. Beispiel für Sachsen-Anhalt: Bei 230.000 € Kaufpreis und 184.000 € Darlehen rund 3.388 € – etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Auf die Notarkosten kommen 19 % Umsatzsteuer, die Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei.
- Wer zahlt die Maklerprovision in Sachsen-Anhalt?
- Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision seit dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB) in der Regel hälftig geteilt. Der Käuferanteil beträgt in Sachsen-Anhalt marktüblich 3,57 % inkl. MwSt. Bei 230.000 € sind das 8.211 €.
- Wie hoch sind die gesamten Kaufnebenkosten in Sachsen-Anhalt?
- Bei einem Kaufpreis von 230.000 € mit Finanzierung und Makler liegen die Kaufnebenkosten in Sachsen-Anhalt bei rund 23.099 € – etwa 10 % des Kaufpreises. Ohne Makler entsprechend weniger.
- Kann ich die Kaufnebenkosten in Sachsen-Anhalt mitfinanzieren?
- Die meisten Banken finanzieren die Kaufnebenkosten nicht mit – sie sollten aus Eigenkapital getragen werden. Als Faustregel sollte das Eigenkapital mindestens die Kaufnebenkosten abdecken.
- Seit wann gelten 5,0 % in Sachsen-Anhalt?
- Seit dem 1. März 2012. Davor galten ab März 2010 4,5 %, ursprünglich 3,5 %.
- Fällt Grunderwerbsteuer auch auf Sanierungskosten an?
- Nein. Besteuert wird die Gegenleistung für das Grundstück samt Gebäude zum Kaufzeitpunkt. Spätere Sanierungen erhöhen die Steuer nicht – nur beim Neubau vom Bauträger kann die Bauleistung über das einheitliche Vertragswerk mitbesteuert werden.
Andere Bundesländer
Anzeige