Kaufnebenkosten-Rechner › Hessen
Grunderwerbsteuer und Kaufnebenkosten in Hessen
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises (gültig seit 2014). Bei einem Kaufpreis von 420.000 € sind das 25.200 € allein an Grunderwerbsteuer – dazu kommen Notar & Grundbuch und ggf. die Maklerprovision. Hessen gehört mit 6,0 % zur oberen Gruppe – für Ersterwerber federt das Hessengeld die Belastung teilweise ab.
Hessen fördert den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit dem sogenannten Hessengeld. Der Zuschuss orientiert sich an der gezahlten Grunderwerbsteuer und kann durch Zuschläge pro Kind steigen. Er mindert die effektive Steuerlast beim ersten Eigenheim spürbar. Voraussetzungen und Höhe regelt die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Landes.
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⚠ Alle Angaben sind unverbindliche Näherungswerte (Stand 2026) und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Notar- und Grundbuchkosten hängen vom Einzelfall ab.
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Kaufnebenkosten in Hessen im Detail
Beim Immobilienkauf in Hessen kommen zum Kaufpreis die Kaufnebenkosten hinzu. Größter Posten ist die Grunderwerbsteuer von 6 % (gültig seit 2014). Dazu kommen die Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG (etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises) sowie – bei Maklereinsatz – die Maklerprovision mit einem Käuferanteil von rund 2,975 %. Der Rechner oben ist bereits auf Hessen eingestellt.
Grunderwerbsteuer in Hessen: Entwicklung und Besonderheiten
Hessen hat in zwei Schritten erhöht: zum 1. Januar 2013 von 3,5 % auf 5,0 % und zum 1. August 2014 auf die heutigen 6,0 %. Seitdem ist der Satz unverändert.
Die Spannweite der Kaufpreise ist groß: Im Rhein-Main-Gebiet um Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt gehören die Preise zu den höchsten Deutschlands – bei 420.000 € Kaufpreis fallen 25.200 € Grunderwerbsteuer an. In Nord- und Mittelhessen sind Immobilien deutlich günstiger, entsprechend niedriger sind dort die absoluten Nebenkosten.
Für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zahlt das Land mit dem Hessengeld einen Zuschuss, der sich an der gezahlten Grunderwerbsteuer orientiert und sich pro Kind erhöht – Details stehen in der Infobox oben und in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten in Hessen
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
- In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises (gültig seit 2014). Bei einem Kaufpreis von 420.000 € sind das 25.200 € Grunderwerbsteuer.
- Was kosten Notar und Grundbuch in Hessen?
- Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem GNotKG und sind bundesweit gleich geregelt; sie hängen von Kaufpreis und Darlehen ab. Beispiel für Hessen: Bei 420.000 € Kaufpreis und 336.000 € Darlehen rund 5.769 € – etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Auf die Notarkosten kommen 19 % Umsatzsteuer, die Grundbuchgebühren sind umsatzsteuerfrei.
- Wer zahlt die Maklerprovision in Hessen?
- Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision seit dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB) in der Regel hälftig geteilt. Der Käuferanteil beträgt in Hessen marktüblich 2,975 % inkl. MwSt. Bei 420.000 € sind das 12.495 €.
- Wie hoch sind die gesamten Kaufnebenkosten in Hessen?
- Bei einem Kaufpreis von 420.000 € mit Finanzierung und Makler liegen die Kaufnebenkosten in Hessen bei rund 43.464 € – etwa 10,4 % des Kaufpreises. Ohne Makler entsprechend weniger.
- Was ist das Hessengeld?
- Das Hessengeld ist ein Landeszuschuss in Hessen für Menschen, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben. Er orientiert sich an der Grunderwerbsteuer und kann durch Kinderzuschläge steigen. Details und Antragsvoraussetzungen regelt die aktuelle Förderrichtlinie des Landes.
- Seit wann gelten 6,0 % Grunderwerbsteuer in Hessen?
- Seit dem 1. August 2014. Zuvor hatte Hessen bereits zum 1. Januar 2013 von 3,5 % auf 5,0 % erhöht.
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