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Grunderwerbsteuer

Steuer GrEStG Kaufnebenkosten

Beim Kauf eines Grundstücks oder Hauses fällt Grunderwerbsteuer an – ein erheblicher Teil der Kaufnebenkosten. Wie hoch sie ist, hängt vom Bundesland ab. Diese Seite erklärt die Steuersätze, die Bemessungsgrundlage, wer zahlt, wann sie fällig wird und welche Ausnahmen es gibt.

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Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer (geregelt im GrEStG) ist eine Steuer auf den Erwerb eines Grundstücks – also auf den Kaufvertrag. Sie zählt zu den Kaufnebenkosten neben Notar, Grundbuch und ggf. Makler. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest. Er liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises:

  • Niedrigster Satz – 3,5 %: Bayern.
  • Mittlerer Bereich – 5,0 bis 6,0 %: z. B. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz.
  • Höchster Satz – 6,5 %: u. a. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland, Hessen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern.

Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das je nach Land zwischen 10.500 € (3,5 %) und 19.500 € (6,5 %). Den maßgeblichen Bodenwert kannst du vorab über den Bodenrichtwert einschätzen.

Wer zahlt, und wann?

Rechtlich haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch, im Kaufvertrag wird die Steuer aber fast immer dem Käufer auferlegt. Ablauf:

  1. 1
    Das Finanzamt erhält den Kaufvertrag vom Notar und erlässt den Steuerbescheid.
  2. 2
    Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  3. 3
    Erst damit kann der Käufer als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Ausnahmen und Sparmöglichkeiten

  • Verwandte in gerader Linie (Eltern–Kinder) und Ehegatten sind beim Erwerb in der Regel von der Grunderwerbsteuer befreit.
  • Erbschaft und Schenkung lösen keine Grunderwerbsteuer aus (dafür ggf. Erbschaft-/Schenkungsteuer).
  • Bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche) kann im Vertrag gesondert ausgewiesen werden und mindert die Bemessungsgrundlage.

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an – die jährliche Grundsteuer ist davon klar zu unterscheiden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten Satz, mehrere Länder wie NRW, Brandenburg oder Schleswig-Holstein verlangen 6,5 %.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
In der Praxis zahlt sie der Käufer, weil das so im Kaufvertrag vereinbart wird. Rechtlich haften Käufer und Verkäufer aber gesamtschuldnerisch gegenüber dem Finanzamt.
Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Das Finanzamt stellt sie nach Zahlung der Grunderwerbsteuer aus. Sie ist Voraussetzung dafür, dass der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Unter anderem beim Erwerb zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie sowie bei Erbschaft und Schenkung. Bei Erbschaft oder Schenkung kann stattdessen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfallen.

⚠ Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die genauen Sätze und Befreiungen regeln die Bundesländer; im Einzelfall Finanzamt oder Steuerberater fragen.

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