Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Werten berechnet. Für die einmalige Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) brauchst du eine Handvoll Grundstücksdaten – und genau die liefert flurcheck.de mit einem Klick. Diese Seite zeigt, welche Daten du brauchst, wo du sie findest und welches Modell in deinem Bundesland gilt.
Was ist die Grundsteuer – und was hat sich geändert?
Die Grundsteuer zahlen Eigentümer jährlich an die Kommune; bei vermieteten Objekten wird sie oft über die Nebenkosten umgelegt. Weil das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat, wurde die Grundsteuer reformiert: Auf den Stichtag 1.1.2022 wurden alle Grundstücke neu bewertet, die neue Grundsteuer gilt seit dem 1.1.2025.
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Diese Daten brauchst du für die Grundsteuererklärung
Welche Angaben genau nötig sind, hängt vom Modell deines Bundeslands ab (siehe unten). In fast allen Fällen brauchst du:
- Gemarkung, Flur & Flurstücksnummer – die eindeutige Kennung des Grundstücks.
- Amtliche Grundstücksfläche (in m²).
- Bodenrichtwert (€/m²) – im Bundesmodell und in Baden-Württemberg.
- Wohnfläche & Baujahr – bei Wohngrundstücken im Bundesmodell.
- Eigentumsverhältnisse / Aktenzeichen – aus dem Schreiben des Finanzamts bzw. Grundbuch.
Wo du die Daten findest
Die meisten Werte musst du nicht mühsam zusammensuchen. Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer und die amtliche Fläche kommen aus dem ALKIS-Liegenschaftskataster, den Bodenrichtwert liefern die BORIS-Portale der Länder. Auf flurcheck.de bekommst du beides in einem Schritt:
- 1Grundstück anklicken – Adresse suchen oder direkt auf die Karte tippen.
- 2Flurstücksdaten ablesen: Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Fläche erscheinen sofort.
- 3Bodenrichtwert übernehmen: direkt darunter in €/m² – kostenlos und ohne Anmeldung.
Wohnfläche und Baujahr stehen in deinen Bauunterlagen; das Aktenzeichen im Informationsschreiben des Finanzamts.
Welches Grundsteuer-Modell gilt bei dir?
Nicht alle Länder rechnen gleich – das entscheidet, welche Daten du wirklich brauchst:
- Bundesmodell (die meisten Länder): Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe fließen ein.
- Baden-Württemberg – Bodenwertmodell: nur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Beides liefert flurcheck.de direkt – ideal für die Erklärung.
- Bayern – Flächenmodell: nur Flächen (Grundstück + Gebäude) mit festen Äquivalenzzahlen, kein Bodenrichtwert.
- Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Flächen-Lage-Modelle (Fläche plus Lagefaktor).
Für die größte Gruppe (Bundesmodell) und für Baden-Württemberg ist der Bodenrichtwert die zentrale Größe – genau deshalb ist die kostenlose Abfrage über flurcheck.de hier so praktisch.
Diese Seite dient der Orientierung und ist keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.