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Grundstückskauf – Ablauf Schritt für Schritt

Kaufprozess Notar Grundbuch

Ein Grundstückskauf ist eine der größten Investitionen im Leben – und folgt einem klaren, rechtlich geregelten Ablauf. Diese Seite führt dich von der ersten Prüfung des Grundstücks über den Notartermin bis zur Eintragung ins Grundbuch.

Grundstück vorab kostenlos prüfen
Lage, Bodenrichtwert, Risiken und Flurstücksdaten auf einen Blick
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Überblick: Die wichtigsten Schritte

  1. 1
    Grundstück finden & prüfen
  2. 2
    Reservierung (optional)
  3. 3
    Notartermin & Kaufvertrag
  4. 4
    Auflassungsvormerkung
  5. 5
    Grunderwerbsteuer zahlen
  6. 6
    Kaufpreis zahlen
  7. 7
    Eintragung ins Grundbuch

Schritt 1: Grundstück prüfen – bevor du kaufst

Vor der Entscheidung solltest du prüfen:

  • Lage & Erschließung: Liegt das Grundstück an einer öffentlichen Straße? Sind Wasser, Abwasser, Strom angeschlossen? Mehr unter Erschließungskosten.
  • Bebaubarkeit: Gibt es einen Bebauungsplan? Gilt § 34 BauGB? Entwicklungszustand? Mehr unter Bebauungsplan & FNP.
  • Bodenrichtwert & Bodenwert: Ist der Preis angemessen? Auf flurcheck.de kostenlos prüfen – Bodenrichtwert erklärt.
  • Altlasten & Risiken: Hochwasser, Altlasten, Hanglage, Lärm – alle auf flurcheck.de, mehr unter Altlasten & Bodengutachten.
  • Grundbuch: Dienstbarkeiten, Baulasten, Vorkaufsrecht? Mehr unter Grundbuch & Flurstück.
  • Vorkaufsrecht: Hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht?

Schritt 2–3: Reservierung und Notartermin

Eine Reservierungsvereinbarung ist formlos möglich, rechtlich aber nicht verbindlich – erst der notarielle Kaufvertrag ist bindend. Der Notar entwirft den Vertrag, beide Parteien erhalten ihn rechtzeitig vorab. Beim Termin liest der Notar den Vertrag vor; erst dann wird unterschrieben.

Schritt 4: Auflassungsvormerkung

Unmittelbar nach dem Kaufvertrag trägt der Notar eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch ein. Sie sichert den Anspruch des Käufers und verhindert, dass das Grundstück in der Zwischenzeit anderweitig belastet oder verkauft wird.

Schritte 5–7: Steuer, Kaufpreis, Grundbuch

Nach Eingang des Steuerbescheids zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sobald der Verkäufer die Kaufpreiszahlung bestätigt und alle Genehmigungen vorliegen, veranlasst der Notar die Eintragung ins Grundbuch. Erst jetzt ist der Käufer rechtlich Eigentümer.

Typischer Zeitplan

  • Notartermin bis Grundbucheintragung: oft 6–12 Wochen.
  • Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 %) – zusammen je nach Land ca. 5–8 % des Kaufpreises.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Grundstückskauf?
Von der Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur Eintragung ins Grundbuch vergehen typischerweise 6 bis 12 Wochen, da zwischendurch Grunderwerbsteuer gezahlt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt werden muss.
Wann bin ich rechtlich Eigentümer des Grundstücks?
Erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Wirtschaftlich geht das Eigentum häufig schon mit der Kaufpreiszahlung über, rechtlich eigentümer ist man aber erst nach der Grundbucheintragung.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Eine sofort nach dem Kaufvertrag ins Grundbuch eingetragene Vormerkung, die den Anspruch des Käufers sichert. Sie verhindert, dass das Grundstück in der Zwischenzeit noch einmal verkauft oder belastet wird.
Welche Nebenkosten fallen beim Grundstückskauf an?
Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je Bundesland), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 % des Kaufpreises) und ggf. Maklerprovision. Zusammen kommen so je nach Land 5–10 % oben drauf.

⚠ Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind Kaufvertrag, Notarberatung und Auskunft der Behörden.

Weiterführende Seiten auf flurcheck.de
  • → Notar- & Grundbuchkosten
  • → Grunderwerbsteuer
  • → Grundbuch & Flurstück
  • → Altlasten & Bodengutachten
  • → Grundstück bewerten
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