Tipp: Fahr mit der Maus über einen Plan, eine Baulücke oder ein Denkmal, um die wichtigsten Angaben zu sehen. Ein Klick auf die Karte erstellt den Baugrund-Steckbrief für diesen Punkt: Bebauungsplan (mit Link zum Plandokument, wo vorhanden), Bebauung laut Kataster, Hangneigung und Geländehöhe sowie Schnee- und Windlast.
Die Flurstück-Abfrage zeigt zusätzlich Fläche, Bodenrichtwert, Hochwasser, Lärm, Denkmalschutz und Altlasten-Hinweise.
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Bebauungsplan: was er regelt – und was ohne Plan gilt
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist eine Satzung der Gemeinde und legt verbindlich fest, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf: Art der Nutzung (z. B. allgemeines Wohngebiet), Maß der Bebauung (GRZ, GFZ, Geschosse, Höhe), Bauweise und überbaubare Flächen (Baugrenzen, Baulinien). Die Karte färbt die Geltungsbereiche nach Status: in Kraft (gelb), im Verfahren (violett – hier kann sich das Baurecht demnächst ändern) und außer Kraft (grau).
Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die Bebaubarkeit im bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB: Ein Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist Bauen grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben wie Landwirtschaft zulässig. Ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, kann im Zweifel nur das Bauamt verbindlich klären – zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Baulücken: wie die Karte sie findet
Ab Zoom 15 markiert die Karte Flurstücke, auf denen laut amtlichem Liegenschaftskataster (ALKIS) kein Gebäude steht (grün) oder nur Garagen und Nebengebäude (orange). Straßen, Wald, Gewässer und landwirtschaftliche Flächen sind ausgeschlossen, ebenso sehr schmale oder langgezogene Flächen. Das Ergebnis ist ein Hinweis auf Potenzial, kein Nachweis der Bebaubarkeit: Ob gebaut werden darf, entscheiden Bebauungsplan oder § 34 BauGB, Erschließung, Abstandsflächen und die Eigentümer. Verfügbar ist die Suche in 15 Ländern – in Bayern fehlen offene Katasterdaten.
Schnee- und Windlast, Hangneigung
- Schneelastzonen (DIN EN 1991-1-3/NA): Zone 1 bis 3, die „a"-Zonen mit 25 % Zuschlag. Die charakteristische Schneelast sk steigt mit der Geländehöhe – der Steckbrief berechnet sie für den angeklickten Punkt. Wichtig für Dachkonstruktion, Carports, PV-Anlagen und Gewächshäuser.
- Windzonen (DIN EN 1991-1-4/NA): Zone 1 im Binnenland bis Zone 4 an der Küste und auf den Inseln. Sie bestimmen den Basisgeschwindigkeitsdruck qb für Dach, Fassade und Solarmodule.
- Hangneigung: aus dem Copernicus-Geländemodell (rund 90 m Raster) – gut für die Einordnung der Lage, nicht für die Detailplanung. Für Gründung, Erdarbeiten und Versickerung braucht es ein Baugrundgutachten.
Datenquellen & Abdeckung
Bebauungspläne stammen aus den offenen Geodiensten der Länder und Kommunen (XPlanung, WFS) – rund 150.000 Geltungsbereiche, mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen. Baulücken beruhen auf ALKIS-Daten der Landesvermessungen, die Lastzonen auf der DIBt-Zuordnung nach Verwaltungsgrenzen (Geometrie BKG VG250), die Hangneigung auf Copernicus DEM. Baudenkmale kommen aus OpenStreetMap (ODbL) und sind nicht vollständig – verbindlich sind allein die Denkmallisten der Länder.
Häufige Fragen
- Wie finde ich heraus, ob es für ein Grundstück einen Bebauungsplan gibt?
- Auf der Karte sind rund 150.000 Pläne eingezeichnet; ein Klick zeigt Name, Nummer, Art, Status und – wo verfügbar – den Link zum Plandokument. Fehlt ein Plan, gilt meist § 34 oder § 35 BauGB; verbindlich klärt das das Bauamt.
- Was bedeuten Schneelastzone und Windzone?
- Sie teilen Deutschland nach DIN EN 1991 in Gebiete ein, für die unterschiedliche Lasten anzusetzen sind. Die Schneelast hängt zusätzlich von der Geländehöhe ab, die Windlast von Geländekategorie und Gebäudehöhe.
- Was ist eine Baulücke?
- Ein unbebautes Grundstück in bebauter Umgebung. Die Karte zeigt Flurstücke, die laut ALKIS unbebaut sind oder nur Nebengebäude tragen – ein Hinweis, kein Nachweis der Bebaubarkeit.
- Darf ich an einem Hang bauen?
- Ja, aber mit Mehrkosten für Erdarbeiten, Stützmauern, Entwässerung und Gründung – je steiler, desto höher. Die Kartenwerte ersetzen kein Baugrundgutachten.
Bebauungspläne: Geodienste der Länder und Kommunen (XPlanung/WFS, Lizenz je Quelle) · Bebauung/Baulücken: ALKIS © Landesvermessungsverwaltungen (dl-de/by-2.0, dl-zero-de/2.0, CC BY 4.0) · Lastzonen: DIBt, Geometrie © BKG VG250 · Hangneigung: Copernicus DEM · Denkmale: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL) · Luftbild: © Esri · Stand: Oktober 2026