Ohne Makler verkaufen – geht das?
Ja. Ein Makler ist eine freiwillige Dienstleistung. Pflicht ist allein der Notar: Ein Kaufvertrag über ein Grundstück muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB), sonst ist er nichtig. Der Notar prüft das Grundbuch, belehrt beide Seiten, beantragt nötige Genehmigungen und veranlasst die Eigentumsumschreibung. Diesen Teil kann und darf kein Portal übernehmen – auch wir nicht.
Was ein Portal leisten kann, ist das davor: dass sich Anbieter und Interessent überhaupt finden, und dass beide über dieselbe Fläche sprechen. Genau da setzt flurcheck an.
Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen kommt meist eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz dazu, und der Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht zustehen (§§ 24 ff. BauGB). Beides beantragt der Notar; du musst dich vorher nicht darum kümmern, solltest aber wissen, dass es den Ablauf um Wochen verlängern kann.
So stellst du deine Fläche ein
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Fläche in der Karte anklicken
Ein Klick auf dein Flurstück genügt. flurcheck holt daraus Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, die amtliche Größe und die tatsächliche Nutzung. Du tippst nichts ab, und es verrutscht nichts. Liegt deine Fläche in Bayern oder hast du sie nicht gefunden, kannst du Gemeinde, Lage und Größe auch selbst angeben – die Anzeige trägt dann sichtbar „nach Angabe des Anbieters“.
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Sechs Fragen beantworten
Zufahrt, bestehende Pacht, Grenzverlauf, Teilverkauf, bekannte Altlasten und der Anlass. Das sind die Fragen, die Interessenten ohnehin als erstes stellen – stehen sie gleich in der Anzeige, sparst du dir den halben Mailverkehr. Je nach Art der Fläche sind es andere Fragen: Bei einer Baulücke zählen Erschließung und Bebauungsplan, bei einem Acker die Pacht.
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Mail bestätigen – fertig
Du bekommst einen Link per Mail. Erst dein Klick darauf reicht die Anzeige ein. Wir sehen sie uns einmal an, in der Regel am selben Tag, und du bekommst Bescheid, sobald sie online ist. Derselbe Link bleibt dein Zugang: Anfragen lesen, verlängern, pausieren, als verkauft melden, löschen. Kein Konto, kein Passwort.
Was in deiner Anzeige automatisch steht
Der übliche Streitpunkt bei privaten Grundstücksanzeigen ist, dass niemand die Angaben nachprüfen kann: Wie groß ist die Fläche wirklich, wo verläuft die Grenze, was darf man dort überhaupt? Auf flurcheck steht das nicht in der Anzeige, weil der Anbieter es behauptet, sondern weil es aus den amtlichen Daten kommt:
- Grenzverlauf und Lage aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS), in 15 von 16 Bundesländern
- Amtliche Fläche in Quadratmetern – nicht geschätzt, nicht gerundet
- Tatsächliche Nutzung: Ackerland, Wald, Grünland, Wohnbaufläche und so weiter
- Bodenrichtwert der Zone, in 13 von 16 Bundesländern – in Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland gibt es dazu keine offenen Daten
- Hochwasser, Schutzgebiete, Radon, Hangneigung und was sonst zur Fläche bekannt ist
Für dich heißt das: weniger Rückfragen. Für Interessenten: Sie können die Fläche beurteilen, bevor sie schreiben – und wer schreibt, meint es ernster.
Welche Flächen du anbieten kannst
- Acker und GrünlandLandwirtschaftliche Flächen, auch verpachtete. Der Pachtvertrag gehört in die Anzeige – er geht auf den Käufer über.
- WaldForstflächen jeder Größe. Bestand und Zufahrt sind hier die entscheidenden Angaben.
- BauplatzBaureifes Land und Baulücken. Erschließung und Bebauungsplan stehen in den Fragen.
- Garten- und FreizeitgrundstückKleingärten, Wochenendgrundstücke, Streuobstwiesen.
- Haus mit GrundstückWenn das Grundstück die Hauptsache ist – für reine Wohnimmobilien gibt es passendere Portale.
Gerade für Acker und Wald ist das Angebot dünn: Die großen Immobilienportale sind auf Wohnimmobilien zugeschnitten, zeigen keinen Grenzverlauf und kennen die tatsächliche Nutzung nicht. Eine Waldfläche dort einzustellen fühlt sich an, als trage man sie in die falsche Kategorie ein.
Was es kostet
Nichts. Kein Einstellentgelt, keine Provision, kein Erfolgsentgelt, keine Vermittlungsgebühr. flurcheck.de ist kein Makler und vermittelt nicht – wir zeigen die amtlichen Daten und stellen den Kontakt her. Was ihr danach miteinander vereinbart, geht uns nichts an, und wir verdienen daran nichts.
Wir sagen das so deutlich, weil es die häufigste Rückfrage ist: Es gibt keine versteckte Gebühr, die später kommt. Die Seite finanziert sich über Werbung, nicht über Abschlüsse.
Betrugsversuche erkennen
Zahle vor dem Notartermin nichts. Ein Grundstück kann niemand ohne Notar verkaufen (§ 311b BGB) – erschwindeln lässt sich nur Geld davor. Wer eine Reservierungsgebühr, eine Kaution, eine Anzahlung oder eine Provision verlangt, bevor ihr beim Notar wart, ist unseriös. Das gilt in beide Richtungen: als Anbieter und als Interessent.
Zwei weitere Muster, die auf beiden Seiten vorkommen:
- Druck und Eile. „Noch drei Interessenten, entscheide heute.“ Ein Grundstück läuft nicht weg – der Notartermin braucht ohnehin Wochen.
- Ausweichen auf andere Kanäle. Wer sofort aus der Anfrage heraus auf einen Messenger drängt, will aus der nachvollziehbaren Kommunikation heraus.
flurcheck prüft nicht, wem eine Fläche gehört. Das kann niemand ohne Grundbuchzugang, und den hat der Notar. Was wir prüfen, ist die Anzeige selbst: ob die angegebene Art zur amtlichen Nutzung passt, ob der Preis in einem plausiblen Verhältnis zum Bodenrichtwert steht und ob dieselbe Fläche schon einmal angeboten wurde. Auffälliges sehen wir uns an, bevor die Anzeige sichtbar wird.
Einen realistischen Preis finden
Der Bodenrichtwert ist der beste frei verfügbare Anhaltspunkt – aber er ist ein Richtwert für eine Zone, nicht der Wert deines Grundstücks. Zuschnitt, Zufahrt, Bebaubarkeit, Altlasten und laufende Pachtverträge verschieben ihn erheblich.
Wie du dich herantastest, steht ausführlich unter Grundstückswert ermitteln und Grundstück bewerten. Für die Anzeige gilt: Ein Preis, der weit unter dem Zonenwert liegt, wirkt nicht wie ein Schnäppchen, sondern verdächtig – und wird von uns vor der Veröffentlichung geprüft. „Preis auf Anfrage“ ist eine gleichwertige Angabe, gerade bei Wald und Acker, wo Vergleichswerte fehlen.
Wer deine Anzeige sieht
Neben allen Besuchern der Rubrik erreicht eine neue Anzeige automatisch die Menschen, die über Grundstück gesucht einen Suchauftrag in deiner Gemeinde angelegt haben – passend zur Art der Fläche und zum Umkreis, den sie angegeben haben. Sie bekommen eine Mail, sobald deine Anzeige online geht. Das ist der Grund, warum eine Anzeige hier nicht erst gefunden werden muss.