Ratgeber

Grundstück vom Staat kaufen

Wenn niemand erbt, erbt das Land. Jedes Jahr fallen so tausende Nachlässe an die Bundesländer, darunter Häuser, Acker, Wald und Gärten. Was das Land nicht selbst braucht, verkauft es. Hier steht, wo die 16 Länder diese Flächen anbieten, wie der Kauf abläuft und wo die Haken liegen.

Inhalt

Warum der Staat Grundstücke verkauft

Hinterlässt jemand keine Erben, oder schlagen alle Erben aus, wird das Bundesland des letzten Wohnsitzes gesetzlicher Erbe (§ 1936 BGB). Das Land kann diese Erbschaft nicht ausschlagen. Es muss den Nachlass abwickeln und macht ihn dabei möglichst zu Geld.

Die Zahl der Fälle wächst. Thüringen wurde 2010 in 363 Fällen Erbe, 2025 in 879. Nordrhein-Westfalen zählte 2023 rund 1.180 neue Fälle, Baden-Württemberg 2021 fast 1.000. In Thüringen gehörte bei bis zu einem Viertel der Fälle eine Immobilie dazu.

Was angeboten wird

Einen guten Eindruck gibt die Aufstellung aus Sachsen-Anhalt: 42 % der Objekte sind Häuser und Eigentumswohnungen, die meisten sanierungsbedürftig. 26 % sind landwirtschaftliche Flächen, 12 % Gärten und Garagen, 11 % Schrottimmobilien, 7 % gewerbliche Flächen und 2 % Wald. Thüringen verwaltet derzeit über 5.000 Flurstücke, mehr als die Hälfte davon Landwirtschaft.

Baureife Bauplätze sind selten. Wer ein Grundstück für den Hausbau sucht, findet hier eher ein Haus zum Sanieren als einen freien Bauplatz. Für Acker, Grünland, Wald und Garten ist die Auswahl besser, oft mit kleinen Flächen.

Wo die 16 Bundesländer anbieten

Eine zentrale Liste gibt es nicht. Jedes Land regelt das selbst, und nicht jedes veröffentlicht seine Angebote. Die Listen enthalten teils auch andere Landesimmobilien, nicht nur Erbschaften.

Stand: November 2026. Die Zuständigkeiten können sich ändern, verbindlich sind die Angaben der Länder.
LandZuständigWo du Angebote findest
Baden-WürttembergLandesbetrieb Vermögen und BauKeine öffentliche Liste gefunden, Anlaufstelle: Vermögen und Bau
BayernLandesamt für Finanzen, Verkauf über Immobilien Freistaat BayernNachlassimmobilien
BerlinSenatsverwaltung für Finanzen, Verkauf über die BIMKeine öffentliche Liste gefunden, Anlaufstelle: BIM
BrandenburgLandesbetrieb für Liegenschaften und BauenImmobilienangebote
BremenSenator für FinanzenKeine öffentliche Liste gefunden, Informationen der Stadt
HamburgKeine Angabe gefundenKeine öffentliche Liste gefunden
HessenLandesbetrieb Bau und ImmobilienAngebote aus Fiskalerbschaften
Mecklenburg-VorpommernFinanzministerium, Verkauf über die sbl-mvImmobilienangebote
NiedersachsenLandesamt für Bau und LiegenschaftenImmobilienangebote
Nordrhein-WestfalenFünf BezirksregierungenKeine öffentliche Liste gefunden, Informationen des Landes
Rheinland-PfalzLandesamt für SteuernKeine öffentliche Liste gefunden
SaarlandKeine Angabe gefundenKeine öffentliche Liste gefunden
SachsenZentrales FlächenmanagementInformationen des Landes, dazu Anzeigen auf Kleinanzeigen
Sachsen-AnhaltAmt für Immobilien- und BaumanagementAngebote der Landgesellschaft
Schleswig-HolsteinDienstleistungszentrum Personal, Landesliegenschaften im FinanzministeriumKeine öffentliche Liste gefunden, Zuständigkeitsfinder
ThüringenLandesamt für FinanzenKeine öffentliche Liste gefunden, Informationen des Landes

Steht bei einem Land keine Liste, kannst du die zuständige Stelle direkt fragen.

So läuft der Kauf

  1. Angebot finden und Frist notieren

    Mehrere Länder schreiben ihre Flächen öffentlich aus und setzen eine Frist für Gebote. In Bayern steht der Termin zur Angebotsabgabe in der Liste. Sachsen-Anhalt verkauft einen Teil auch über Grundstücksauktionen.

  2. Fläche selbst prüfen

    Such das Flurstück auf der Karte von flurcheck.de. Dort siehst du Grenzverlauf, Größe, tatsächliche Nutzung, Hochwasser und Schutzgebiete. Den Bodenrichtwert gibt es dort in 12 von 16 Ländern, das Kataster in 15 von 16. Fahr danach unbedingt selbst hin.

  3. Gebot abgeben

    Hessen verkauft zum Höchstgebot, Thüringen grundsätzlich mindestens zum Verkehrswert. Einen Anspruch auf den Zuschlag hast du nicht: Das Land entscheidet frei, ob und an wen es verkauft.

  4. Notar und Grundbuch

    Wie bei jedem Grundstück wird der Vertrag notariell beurkundet (§ 311b BGB). Die Nebenkosten trägst du in der Regel selbst, der Kaufnebenkosten-Rechner zeigt, womit du rechnen musst.

Worauf du achten musst

  • Der Zustand ist oft schlecht. Brandenburg nennt die Nachlässe überwiegend nicht werthaltig und überschuldet, manche Immobilien seien unverkäuflich. Niemand, der dort gewohnt hat, kann dir noch etwas über das Haus erzählen.
  • Lasten im Grundbuch. Viele geerbte Immobilien sind mit Grundschulden belastet. Lass dir vor dem Gebot sagen, was gelöscht wird. Mehr dazu unter Grundschuld und Hypothek.
  • Nur ein Anteil. Manche Angebote betreffen nur einen Miteigentumsanteil, etwa die Hälfte einer Fläche. Dann gehört dir das Grundstück nicht allein.
  • Pacht und Genehmigung. Bestehende Pachtverträge gehen auf dich über. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen braucht der Kauf meist eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, und der Gemeinde kann ein Vorkaufsrecht zustehen.
  • Aneignungsrechte sind kein Grundstück. Hessen bietet auch Rechte an herrenlosen Grundstücken an. Du kaufst dann zunächst nur das Recht, dich als Eigentümer eintragen zu lassen.

Zahle vor dem Notartermin nichts. Das gilt auch hier. Verlangt jemand im Namen eines Landes vorab eine Gebühr, frag bei der zuständigen Stelle nach, und zwar über die Nummer auf ihrer eigenen Seite.

Wenn nichts Passendes dabei ist

Die Listen der Länder sind klein und ändern sich langsam. Du musst sie nicht ständig durchsehen: Mit einem Suchauftrag bekommst du eine Mail, sobald in deiner Gemeinde eine passende Fläche im Grundstücksmarkt eingestellt wird. Dort bieten Privatleute ihre Flächen direkt an, ohne Makler, und der amtliche Grenzverlauf steht bei jeder Anzeige dabei. Der Suchauftrag ist kostenlos und braucht kein Konto.

Was du beim Kauf sonst bedenken solltest, steht in der Checkliste Grundstückskauf.

Häufige Fragen

Was ist eine Fiskalerbschaft?
Wenn eine verstorbene Person keine Erben hinterlässt oder alle Erben ausschlagen, erbt das Bundesland ihres letzten Wohnsitzes (§ 1936 BGB). Das nennt man Fiskalerbschaft oder Staatserbschaft. Gehört ein Grundstück zum Nachlass, verkauft das Land es in der Regel, sofern es die Fläche nicht selbst braucht.
Sind Grundstücke vom Staat günstiger?
Nicht automatisch. Thüringen verkauft zum Beispiel grundsätzlich mindestens zum Verkehrswert, Hessen zum Höchstgebot. Niedrige Preise gibt es vor allem dort, wo das Objekt sanierungsbedürftig oder die Fläche schwer nutzbar ist.
Wo finde ich Grundstücke aus Fiskalerbschaften?
Jedes Bundesland regelt das selbst. Hessen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen veröffentlichen Immobilienangebote, Sachsen inseriert auch auf einem privaten Portal. In anderen Ländern haben wir keine öffentliche Angebotsliste gefunden. Eine Übersicht steht oben auf dieser Seite.
Was ist ein Aneignungsrecht an einem herrenlosen Grundstück?
Gibt ein Eigentümer sein Grundstück im Grundbuch auf, wird es herrenlos, und das Land darf es sich aneignen (§ 928 BGB). Hessen bietet solche Rechte auch zum Kauf an. Du kaufst dann nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, dich als Eigentümer eintragen zu lassen.
Habe ich einen Anspruch auf den Zuschlag, wenn ich das höchste Gebot abgebe?
Nein. Hessen behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, und auch in Bayern sind die Veröffentlichungen nur eine Aufforderung, Angebote abzugeben. Wirksam wird der Kauf erst mit dem Notarvertrag (§ 311b BGB).
Passende Fläche nicht dabei?Suchauftrag anlegen